Rechtsnews

Neue Richtwerte ab 01.04.2022

Stand: 04/2022

Verfasser:

Der Richtwertmietzins ist ausgehend von dem im zweijahres-Rhythmus vom Bundesministerium für Justiz für jedes Bundesland festgelegten Richtwert gemäß § 1 ff RichtWG unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen zu berechnen.

Ab 01.04.2019 galt in der Steiermark ein Richtwert von € 8,02 pro m2 (BGBl. I Nr. 59/2021).

In Entsprechung des zweijahres-Rhythmus hätte bereits im April 2021 eine Inflationsanpassung erfolgen sollen. Zur finanziellen Entlastung der Mieter wurde diese wegen der starken finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den 01.04.2022 verschoben.

Der nunmehrige Richtwert für die Steiermark beträgt € 8,49 pro m2. Dies entspricht einer Erhöhung von 5,85%.

Um den ursprünglichen zweijahres-Rhythmus wieder aufzunehmen, soll die nächste Anpassung bereits mit Gültigkeit ab 01.04.2023 erfolgen.

Die Mietzinserhöhung ist dem Mieter 14 Tage vor Fälligkeit des neuen Mietzinses schriftlich mitzuteilen.

Für nähere Informationen zum Richtwertmietzins lesen Sie unseren Beitrag “Der Richtwertmietzins“

- Ihr hgu-Team

Unsere Newsbeiträge dienen zur Erstinformation und können eine persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form personenbezogener Hauptwörtern gewählt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Angeboten haben, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

hgu Rechtsanwälte
Kaiserfeldgasse 27/IV, 8010 Graz (Lift vorhanden)

0316 / 814 581

0316 / 814 581-6

office@hgu.at

Öffnungszeiten:
Mo - Do 8:30 bis 12:30 und 14:00 bis 17:00
Fr 8:30 bis 13:00